ab dem 1.4.2022 gilt wieder die Vorlage einer gültigen Versichertenkarte vor Ort für die Ausstellung von Rezepten, Folgeverordnungen und Überweisungsscheinen/Einweisungen. Ausgenommen hiervon sind Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Diese können weiterhin nach telefonischer Anamnese ohne Vorlage der KVK ausgestellt werden.
Sie sollten sich und Ihre Familie ohne jeden Zweifel durch eine Impfung gegen SARS COV-2 schützen. Diese sind zur Zeit im Hamburg sehr einfach an verschiedenen Stellen zu erhalten. Eine Übersicht finden Sie hier: Impfstationen Hamburg und hier www.116117.de
Wenn Sie die Impfung unbedingt bei uns erhalten wollen, melden Sie sich gerne hier an: Impftermin
Bei Fragen zu aktuellen Quarantänebestimmungen und -auflagen wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline unter 040-428 28 4000 oder an das zuständige Gesundheitsamt.
Mit freundlichen Grüßen das Team der Elbpneumologie